Technik
Justizminister Maas verteidigt Netzwerkdurchsetzungsgesetz
"Twitter und Facebook sind wie jedes andere Unternehmen auch gezwungen, sich an deutsches Recht zu halten." Die Betreiber seien auch vor dem Gesetz bereits dazu verpflichtet gewesen, strafbare Inhalte zu löschen. "Dieser rechtlichen Verpflichtung sind sie allerdings nur sehr unzureichend nachgekommen", sagte Maas. Die Fälle von "Hasskriminalität" hätten sich in den vergangenen drei Jahren verdreifacht. "Wem am Schutz der Meinungsfreiheit gelegen ist, der darf nicht tatenlos zusehen, wie der offene Meinungsaustausch durch strafbare Hetze, die sich ungestört im Netz verbreitet, unterbunden wird", so Maas. "Hasskriminalität ist kein Ausdruck von Meinungsfreiheit, sondern Angriff auf die Meinungsfreiheit von anderen." Maas betonte, dass das Gesetz erst seit wenigen Tagen gelte, die Schwierigkeiten von Twitter im Umgang mit Hasskriminalität aber schon seit deutlich länger bestünden. "Bei Weitem nicht alles, was in der aktuellen Debatte diskutiert wird, hat unmittelbar mit den NetzDG zu tun. Die Sperrung von ganzen Accounts bei Twitter ist jedenfalls nicht Gegenstand des NetzDG", sagte der Minister. "Die Plattformbetreiber haben ja früher schon Inhalte gelöscht, allerdings nach ihren eigenen weitgehend intransparenten Richtlinien." Das NetzDG schaffe mehr Transparenz. Die Netzwerke seien jetzt erstmals verpflichtet, halbjährlich über ihre Praxis mit dem Umgang von Beschwerden zu berichten.
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