Technik
Berlin warnt US-Regierung vor weltweitem Datenzugriff
Es geht dabei um die Frage, ob die US-Regierung auf im Ausland gespeicherte Daten von Ausländern zugreifen kann, sofern sie Anbieter wie Microsoft nutzen. "Das ist eine Besorgnis erregende Angelegenheit", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Ulrich Kelber (SPD), dem "Handelsblatt" (Dienstagsausgabe). "Denn in der Tat besteht die Gefahr, dass dann auch andere Länder einen globalen Zugriff auf die Daten von Unternehmen haben wollen." Momentan sei der transatlantische Datenverkehr auf das "Aufrechterhalten eines ausreichenden Datenschutzniveaus der USA angewiesen". Der Fall Microsoft deute allerdings darauf hin, dass man sich darauf nicht mehr verlassen könne. "Damit ist das Grundprinzip des transatlantischen Datenaustauschs gefährdet", so Kelber. "Wenn die US-Regierung in Datenschutzfragen nur die Einspruchsrechte von US-Bürgern duldet, dann ist das Privacy Shield tot." Denn eines müsse klar sein: Für Daten von EU-Bürgern in den USA müsse das gleiche Schutzniveau gelten wie in der EU. Das "EU-US-Datenschutzschild" ist der Rechtsrahmen für den Datentransfer in die USA. Er legt Standards für den Umgang mit europäischen Informationen in den USA fest. Die Digital-Staatssekretärin Dorothee Bär (CSU) nannte es "absolut nicht akzeptabel", wenn per Gerichtsbeschluss Daten aus einem anderen Land abgegriffen werden könnten. "Wäre es das, würden wir in Zukunft auch kein Problem mehr damit haben, wenn China dies tun würde oder die Türkei, um an Daten von in Deutschland lebenden vermeintlichen Staatsfeinden zu gelangen", sagte Bär dem "Handelsblatt". Mit Blick auf den Microsoft-Fall warnte Bär, ein juristischer Sieg des US-Justizministeriums würde "zum Chaos führen, weil Unternehmen dann gezwungen wären, entweder gegen Europäisches oder nationales Recht zu verstoßen oder das amerikanische Urteil zu missachten". Die Grünen fordern von der Bundesregierung, sich klar zu positionieren. Die hohen Standards der am Mai geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung und die praktizierte Rechtshilfe dürften "nicht unilateral durch die Entscheidung des Supreme Courts de facto abgeschafft werden", sagte Fraktionsvize Konstantin von Notz dem "Handelsblatt". Es gehe um eine der "Schlüsselfragen der digitalisierten Welt", nämlich um die Geltung und Durchsetzung der Bürgerrechte im digitalen Zeitalter. Der Grünen-Wirtschaftsexperte Dieter Janecek ergänzte, europäische Unternehmen könnten von US-Behörden nicht gezwungen werden, gegen europäisches Recht zu verstoßen. Ein Zugriffsrecht von ausländischen Ermittlungsbehörden auf in Europa gespeicherte Daten wäre daher "absolut fatal" für die Grundrechte der Bürger und für die Wirtschaft.
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