Technik
Richterbund will härtere Strafen für Computerkriminalität
GDN -
Wegen der zunehmenden Computerkriminalität fordert der Deutsche Richterbund höhere Strafrahmen und mehr Zugriffsrechte für Fahnder. Das herkömmliche Strafrecht reiche bei schwerwiegenden Fällen nicht aus, sagte der Bundesgeschäftsführer des Verbandes, Sven Rebehn, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch).
"Es gilt, das wachsende Feld der Computerkriminalität entschiedener als bisher einzudämmen", forderte Rebehn. Um auch in schwerwiegenden Fällen angemessene Urteile verhängen zu können, müsse der Gesetzgeber den Strafrahmen vor allem für das Ausspähen von Daten, Datenhehlerei und Computersabotage anheben. Bislang reicht die Spanne in der Regel von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von drei Jahren. Der Verbands-Geschäftsführer sagte: "Die Regeln des Rechtsstaates müssen sich auch in der digitalen Welt bewähren, um die Bürger bestmöglich vor Kriminalität zu schützen." Beim Verdacht von Computerkriminalität müssten Ermittler außerdem die Möglichkeit bekommen, Telefongespräche oder E-Mail-Verkehr zu überwachen. Fahnder müssten bei gravierenden Straftaten künftig auch auf Messenger-Dienste zugreifen können: "Es kann nicht sein, dass die Strafjustiz technisch abgehängt wird, weil Kriminelle sich immer öfter auf verschlüsselte Internet-Telefonie oder Messenger-Dienste wie WhatsApp verlegen und damit im Verborgenen kommunizieren", warnte Rebehn. Um die Kriminalität im Netz besser zu bekämpfen, forderte Rebehn zudem mehr spezialisierte Staatsanwälte und Richter: "Die Strafjustiz muss personell und technisch noch besser aufgestellt werden." Am Mittwoch beginnt der 22. Deutsche Richter- und Staatsanwaltstag in Weimar. Ein Schwerpunkt des dreitägigen Juristentreffens ist der digitale Wandel und die Herausforderungen für den Rechtsstaat.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.